Die Frist für die Einreichung des 1. Gesuchs um Ausrichtung von nicht rückzahlbaren Beiträgen gestützt auf die kantonale Ausführungsverordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (Covid-19-AVHF) ist am 30. Juni 2021 abgelaufen.